Mietbedingungen
- Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis zustande.
- Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
- Der Betrieb der Mieträder erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter prüft vor Fahrtantritt die Fahr- und Betriebssicherheit und meldet etwaige Schäden.
- Der Vermieter haftet weder für Schäden am Fahrrad noch für Folgeschäden aus der Fahrradvermietung.
- Im Diebstahlfall muss sofort eine polizeiliche Anzeige erfolgen und die Fahrradvermietung ist unverzüglich zu verständigen. Der Mieter haftet zu 50 % des Neuwertes.
- Entstehende Schäden am Mietrad sind unverzüglich zu melden. Verschwiegene Schäden werden auf Kosten des Mieters beseitigt.
- Das Fahrrad ist pfleglich zu behandeln und bis zum Ablauf der Mietzeit ordnungsgemäß zurückzugeben.
- Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung der anteiligen Miete.
- Eine durchgeführte Vermietung kann nicht mehr storniert werden. Gelder werden nicht zurückerstattet.
- Der Mietpreis ist im Voraus in bar zu entrichten. Eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer wird ausgestellt.
- Pro gemietetem Fahrrad ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro in bar zu hinterlegen.
- Gerichtsstand ist Wesel.
